SchlechtBedient.de
Geschichten aus der Servicewüste
Rheingau-Whisky
Ich war kürzlich in einem Hotel im Rheingau auf einer zweitägigen Vortragsveranstaltung als einer der Referenten. Beim dem Abendessen anschließenden geselligen Zusammensein an der Bar habe ich zwei Glas Whisky, Laphroaig (10 Jahre) bestellt – übliche Restaurantpreise von zwischen 5.- bis 7.- annehmend (in einem Hotel in Birmingham habe ich kürzlich 3.50£ = 5 EUR dafür bezahlt). Womit ich nicht gerechnet habe ist, daß dafür 10.80 EUR – für 2 Glas also 21.60 EUR berechnet wurden. Auch wenn man einen Restaurant-Aufschlag einkalkuliert, ist das bei einem regulären Flaschenpreis von um die 25 EUR incl. Mwst (siehe z.B. WhiskyWorld.de) ein Preis weit jenseits der Schmerzgrenze!
Die Flasche enthält 0,7 Liter – eine übliche Whiskyportion für einen Single Malt sind 0,04 Liter. Etwas Schwund einkalkulierend kann man also 16 Gläser abfüllen – macht 172.80 EUR pro Flasche. Die Flasche dürften im Restaurant-EK für <= 20 EUR zu bekommen sein.
Und da wundert sich die Restaurant-Branche daß sie seit der Euro-Einführung in Verruf geraten ist!
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Kommentare
Nur allgemein zur Information: die Rechtsprechung sieht den Wuchtertatbestand des § 138 II regelmäßig dann als erfüllt an, wenn der geleistete Preis doppel so hoch ist wie objektive zu veranschlagende Preis. Vorliegend würde § 138 II zwar an der nicht bestehenden Zwangslage scheitern, aber über eine wucherähnliches Geschäft, was dann wiederum in den Bereich des § 138 I fallen könnte, würde ich persönlich schon mal nachdenken.
Da das allerdings mittlerweile aber auch nichts mehr hilft, wäre vielleicht ein Brief an die Geschäftsführung und – wenn es sich um eine überregionale Kette handeln sollte – auch an die Firmenzentrale nicht die schlechteste Idee.– J.S. (Samstag, 18. Juni 2005)
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